» WRRL-MV » Bestandsaufnahme » Standgewässer » Auswirkungen |
In der Bestandsaufnahme soll die Wasserwirtschaftsverwaltung ermitteln, welchen
signifikanten Belastungen die Standgewässer ausgesetzt sind, und beurteilen, wie
sich diese Belastungen auf die Standgewässer auswirken. Das Kapitel „Bestandsaufnahme > Allgemeines“ erläutert, was
unter der Signifikanz einer Belastung zu verstehen ist. Was gemäß
Wasserrahmenrichtlinie eine Belastung selbst ist, erörtert das Kapitel „Fließgewässerbelastungen“. Die dort
angeführte Begriffsbestimmung lässt sich auf Standgewässer sinngemäß übertragen,
weil die Wasserrahmenrichtlinie allgemeine Anforderungen an die
Belastungsermittlung bei Oberflächengewässern stellt und keinen Unterschied
zwischen Fließ-, Stand- und Küstengewässern macht. Dies gilt ebenso für die
Beurteilung der Auswirkungen und damit für die Definition des Begriffes
„Auswirkung“, die das Kapitel „Fließgewässerauswirkungen“
gibt. Es sei daher auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Wendet man die
Definition auf Standgewässer an, heißt dies: Auswirkungen sind zum einen die
Empfindlichkeit, mit der der Standgewässerkörperzustand auf die signifikanten
Belastungen reagiert, und zum anderen die Wahrscheinlichkeit, mit der der
Standgewässerkörper wegen der signifikanten Belastungen die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht.
Bei der praktischen Umsetzung der Beurteilung der Auswirkungen stellen sich ähnliche Probleme wie im Kapitel „Fließgewässerauswirkungen“ geschildert: die Bewertungsinstrumente, die die Richtlinie 2000/60/EG – die EU-Wasserrahmenrichtlinie - voraussetzt, stehen für die Bestandsaufnahme nicht zur Verfügung. Auch für die Standgewässer muss die Wasserwirtschaftverwaltung daher teilweise provisorische Festlegungen treffen. Welche dies im Einzelnen sind, führen die folgenden Kapitel „biologische Qualitätskomponenten der Standgewässer“, „hydromorphologische Qualitätskomponenten der Standgewässer“ und „physikalisch-chemische Qualitätskomponenten der Standgewässer“ sowie das Kapitel „chemische Standgewässerqualitätsnormen der EU“ aus. Wie näherungsweise die Zielerreichung der Standgewässerkörper bestimmt wird, stellt das Kapitel „Standgewässerzustand“ dar.
|
Begriff der Standgewässer-auswirkungen |
‹‹ Übersicht |