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Unter dem Begriff der mengenmäßigen
Belastungen fasst die mecklenburg-vorpommersche Wasserwirtschaftsverwaltung
in der Bestandsaufnahme alle anthropogenen Einwirkungen auf die natürliche
Wassermenge in Gewässern zusammen. Solche Einwirkungen können zum einen
Wasserentnahmen zu einem bestimmten Zweck wie zum Beispiel der
landwirtschaftlichen Beregnung sein, zum anderen Wasserableitungen oder
-zuleitungen, das heißt die künstliche Ab- und Zuleitung von Wasser aus
einem Gewässer in ein anderes, oder auch schließlich die Wassereinleitung,
wie sie beispielsweise mit jeder Abwassereinleitung aus einer Kläranlage
oder aus einer Misch- oder Trennkanalisation erfolgt. Die Richtlinie
2000/60/EG - die Wasserrahmenrichtlinie - fordert selbst nur, signifikante
Wasserentnahmen zu ermitteln. Es ist aber im Grundsatz sinnvoll, unter dem
Gesichtspunkt der mengenmäßigen Belastung auch andere Einwirkungen auf die
Wassermenge zu betrachten, weil sie bei manchen Gewässern schwererwiegende
Folgen für die Wassermenge haben können als Wasserentnahmen. |
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Von den knapp siebzig in der Bestandsaufnahme
ermittelten Entnahmen aus WRRL-relevanten Oberflächengewässern entfallen
neun Wasserentnahmen auf Standgewässer. Die entnommenen Mengen sind über das
Jahr unterschiedlich und witterungsabhängig, insbesondere wenn sie der
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bewässerung dienen. Die Lage der
Entnahmestellen weist die folgende Karte aus. Von Entnahmen betroffen sind
der Faule See bei Schwerin, der Teterower, Malchiner, Krakower und Plauer
See, der Orthsee bei Hohen Wangelin, der Fleesensee bei Malchow und die
Müritz. Für die Wassermengen dieser Seen sind die Entnahmen jedoch von
weitgehend untergeordneter Bedeutung, zumal es sich bei ihnen um
durchflossene Seen handelt, Fließgewässer also laufend für hinreichenden
Wassernachschub sorgen.
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Wasserent- nahme |
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Von wesentlich größerer Bedeutung können
mengenmäßige Belastungen sein, die Wasserableitungen im Zusammenhang mit der
Abflussregulierung von Standgewässern verursachen. Prominentes Beispiel ist
in Mecklenburg-Vorpommern die Steuerung der Mecklenburgischen Oberseen, auf
die das Kapitel „Abflussregulierungen
der Standgewässer“ näher eingeht. Seen werden hier in technischer Weise
zur Wasserspeicherung für die der Schiffahrt dienende Niedrigwasseraufhöhung
von Fließgewässern oder den Hochwasserschutz genutzt. |
Wasser- ableitung |
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Auch die Einleitung von Abwasser, sei es von
behandeltem Abwasser aus Kläranlagen, von unbehandeltem oder mechanisch
behandeltem Mischwasser aus Mischkanalisationen oder von Niederschlagswasser
aus Trennkanalisationen, hat Einfluss auf Wassermenge und Wasserhaushalt
eines Gewässers. Unter dem Gesichtspunkt der mengenmäßigen Beschaffenheit
interessiert bei solchen Einleitungen nur die Menge bzw. die je Zeiteinheit
maximal eingeleitete Menge, nicht aber die Frage, wie das Abwasser stofflich
befrachtet sei. Im Gegensatz zu manchen Fließgewässern dürften
Abwassereinleitungen jedoch bei den in der Bestandsaufnahme betrachteten
ausschließlich größeren Seen mit einer Wasserfläche von mindestens 50 ha in
aller Regel mengenmäßig kaum ins Gewicht fallen. Wie sich die mit dem
Abwasser eingeleiteten Stofffrachten auf die Standgewässer auswirken,
erörtert das Kapitel „punktuelle
Standgewässerbelastungen“. Dort finden Sie auch eine Darstellung der
Standorte der in der Bestandsaufnahme ermittelten Abwassereinleitstellen an
den WRRL-relevanten Standgewässern Mecklenburg-Vorpommerns. |
Wasser- einleitung |
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